Code of Conduct für Lieferanten – Stand 2026
1. Präambel
Dieser Code of Conduct definiert die Mindestanforderungen an alle Lieferanten, Dienstleister, Auftragnehmer sowie deren Mitarbeitende und gegebenenfalls eingesetzte Nachunternehmer, die Waren oder Dienstleistungen für unser Unternehmen bereitstellen.
Mit der Aufnahme oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung verpflichten sich unsere Geschäftspartner, die nachfolgenden Grundsätze einzuhalten und deren Umsetzung innerhalb ihrer Organisation sicherzustellen.
2. Einhaltung von Gesetzen
Unsere Lieferanten und Dienstleister verpflichten sich zur uneingeschränkten Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen sowie behördlichen Vorgaben. Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden entsprechend informiert, qualifiziert und unterwiesen sind.
3. Integrität und Geschäftsethik
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern ein faires, transparentes und integres Geschäftsverhalten.
Insbesondere sind untersagt:
- Bestechung und Korruption,
- Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme zur unzulässigen Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen,
- Betrug, Geldwäsche und sonstige rechtswidrige Handlungen,
- nicht offengelegte Interessenkonflikte,
- wettbewerbswidrige Absprachen.
4. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Unsere Lieferanten und Dienstleister achten die international anerkannten Menschenrechte und verpflichten sich insbesondere zu:
- Verbot von Kinderarbeit,
- Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit,
- Einhaltung der geltenden Arbeits- und Sozialstandards,
- Gleichbehandlung sowie Verbot von Diskriminierung und Belästigung,
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit im Rahmen der geltenden Gesetze,
- Zahlung angemessener und gesetzeskonformer Vergütung,
- Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.
5. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Unsere Geschäftspartner sorgen für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und erfüllen alle geltenden Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Mitarbeitende sind angemessen zu unterweisen und mit erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung auszustatten. Risiken und Gefährdungen sind systematisch zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
6. Umwelt- und Klimaschutz
Unsere Lieferanten und Dienstleister verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen und zur Einhaltung aller geltenden Umweltvorschriften.
Sie streben insbesondere an:
- Umweltbelastungen zu vermeiden oder zu minimieren,
- Ressourcen effizient einzusetzen,
- Energieverbrauch und Emissionen kontinuierlich zu reduzieren,
- Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und möglichst zu vermeiden,
- den Einsatz umweltfreundlicher Verfahren und Materialien zu fördern.
7. Qualität
Unsere Geschäftspartner stellen sicher, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den vereinbarten Qualitätsanforderungen sowie den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechen.
Mängel, Risiken oder Abweichungen sind unverzüglich mitzuteilen und geeignete Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
8. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Unsere Lieferanten und Dienstleister verpflichten sich,
- personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten,
- vertrauliche Informationen angemessen zu schützen,
- Informationen ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden und
- die Vertraulichkeit auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu wahren.
9. Informationssicherheit
Geschäftspartner treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Informationen, Daten und IT-Systemen vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff.
10. Schutz von Unternehmenswerten
Eigentum, Werkzeuge, Betriebsmittel, Informationen und sonstige Vermögenswerte unseres Unternehmens sind sorgfältig zu behandeln und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
11. Nachhaltige Lieferkette
Unsere Lieferanten und Dienstleister fördern die Einhaltung dieser Grundsätze auch innerhalb ihrer eigenen Lieferkette. Sie wirken darauf hin, dass Nachunternehmer und Vorlieferanten vergleichbare Standards hinsichtlich Menschenrechten, Umwelt, Arbeitssicherheit und Integrität einhalten.
12. Meldung von Verstößen
Verstöße gegen diesen Code of Conduct oder gegen geltende gesetzliche Vorschriften, die Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung haben können, sind unserem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.
13. Überprüfung
Unser Unternehmen behält sich vor, die Einhaltung dieses Code of Conduct in angemessenem Umfang zu überprüfen oder entsprechende Nachweise und Selbstauskünfte anzufordern.
14. Folgen bei Verstößen
Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen diesen Code of Conduct können – unbeschadet weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche – geeignete Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder zum Ausschluss von zukünftigen Vergaben nach sich ziehen.
15. Anerkennung
Mit Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung bestätigt der Lieferant bzw. Dienstleister die Kenntnisnahme dieses Code of Conduct und verpflichtet sich, dessen Inhalte einzuhalten.

